Soweit der Landkreis nicht hoheitlich - sonder privatrechtlich als Unternehmer - tätig ist, muss der Landkreis Steuern zahlen, wie jedes andere Unternehmen. Die Erstellung der Steuererklärungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer, Umsatzsteuer) ist Aufgabe der Steuerverwaltung.
Weitere wichtige Themen sind die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Hinblick auf § 2b UStG ( - seit dem 1. Januar 2023 gilt die neue Regelung des § 2b UStG uneingeschränkt - ) und die Einführung eines Handbuchs Steuern (Tax Compliance Management System).
Nach den Steuergesetzen sind Unternehmen unmittelbar für die Einhaltung der steuerlichen Pflichten verantwortlich. Es sind Maßnahmen im Bereich der Aufbauorganisation (Zuständigkeiten) und Ablauforganisation (Unternehmensprozesse) mit dem Handbuch Steuern (Tax Compliance Management System) getroffen, sodass eine ordnungsgemäße, also rechtzeitige und vollständige Erklärung aller anfallenden steuerlichen Verpflichtungen sichergestellt ist.