Mit Wirkung vom 01.07.1996 trat das Bayer. Gleichstellungsgesetz (BayGlG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern, insbesondere durch
- Förderung der Erhöhung der Frauenanteile in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind,
- die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und
- eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ein weiteres Ziel ist es auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken.
In Art. 20 BayGIG ist festgelegt, dass Bezirke, Landkreise und kreisfreie Gemeinden kommunale Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Diese haben im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit der Körperschaft die Aufgabe, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hinzuwirken.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau und ihre Stellvertreterinnen wollen
- mit ihrer Arbeit den Abbau von Benachteiligungen und Diskriminierungen von Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen beschleunigen,
- sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einsetzen und
- Gesprächspartnerinnen für Städte, Märkte und Gemeinden sowie Verbände im Landkreis hinsichtlich gleichstellungsrelevanter Themen sowie bei Anfragen für Landkreisbürgerinnen und -bürger
sein.
Hierbei liegen die Aufgabenschwerpunkte bei der
- Information und Beratung auf Anfrage
- Vermittlung zu anderen Behörden und Beratungsstellen
- Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg von Frauen durch Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Weilheim
- Unterstützung bei der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen
- Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen, Frauengruppen und Frauenorganisationen
- Vermittlung zum Frauenhaus Murnau bei häuslicher Gewalt
Die Beratung ist kostenlos. Alle Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.
Entstehende Kosten
Die Beratung ist kostenlos.Gesetzliche Grundlagen
- Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGIG)