Grundsätzlich muss der Freiflächenplan auf Verlangen der zuständigen Baubehörde erstellt und vorgelegt werden. Die Baubehörde fordert einen solchen Plan beispielsweise dann, wenn Bauvorhaben bzw. Baugrundstücke unmittelbar an Bereiche angrenzen, die sich in Baumschutzsatzungen oder ähnlichen, die Grünordnung betreffenden Bereichen befinden. Der Freiflächengestaltungsplan ist auch dann erforderlich, wenn laut Bebauungsplan bestimmte Vorgaben zur Freiflächengestaltung einzuhalten sind (beispielsweise bei Vorgaben für die Neubepflanzung von Bäumen mit einem bestimmten Stammumfang).
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