Landkreispass

Mit dem Landkreis-Pass können Sie eine vergünstigte Monatskarte S im Monatstarif kaufen. Mit der Monatskarte S können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

Wer kann den Landkreispass beantragen?

  • Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Sie erhalten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Sie leisten einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Es besteht nur ein Anspruch, wenn ein aktueller Leistungsbescheid vorgelegt werden kann, der noch mindestens einen Monat gültig ist. Es besteht kein Anspruch, wenn nur Sachleistungen bezogen werden.

Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst bzw. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, müssen Ihre Arbeitsvereinbarung mit dem Träger vorlegen.

Den Landkreispass können nur Personen beantragen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Informationen zur Monatskarte S

Mit dem Landkreispass können Sie die Monatskarte S nutzen. Diese ist nicht übertragbar und durch eine Kontrollnummer personenbezogen dem Landkreis zugeordnet.

  • Die Monatskarte S ist jeweils für einen Kalendermonat gültig
  • Die Monatskarte S ist während der Sperrzeit von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr nicht gültig!

Mit der Monatskarte S können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

Sie können den Landkreispass mit dem unten hinterlegten Antragsformular online beantragen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Informationen zum Landkreispass".


Formulare

Merkblatt

Links

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Sozialhilfe

Adresse in Google Maps anzeigen
Bauerngasse 9
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3137
Fax: +49 8861 211 4200

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