Mit Hilfe der Anlagenbuchführung wird das Vermögen des Landkreises
- erfasst,
- dokumentiert und
- bewertet.
In der Anlagenbuchführung können die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) und somit der Werteverzehr dargestellt werden.
Diese finden Eingang bei den Entscheidungsprozessen sowie bei der Haushalts- und Finanzplanung des Landkreises.