Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt wird, können grundsätzlich Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.
Für weitere Informationen und/oder eine eingehende Beratung steht Ihnen nebenstehende(r) Mitarbeiter(in) gerne zur Verfügung.
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