Der Naturschutzbeirat ist ein Gremium aus sachverständigen Personen zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung der Unteren Naturschutzbehörde (Art. 48 BayNatSchG). Die fünf Mitglieder und ihre Vertreter sind hierbei ehrenamtlich tätig und werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Unteren Naturschutzbehörde berufen. Die aktuelle Zusammensetzung des Naturschutzbeirats am Landratsamt Weilheim-Schongau finden Sie hier.
Beteiligt wird der Naturschutzbeirat insbesondere bei dem Erlass von Rechtsverordnungen, bei Gestattungen und Einzelanordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie bei der Erklärung eines gesetzlich vorgeschriebenen Einvernehmens zu solchen Maßnahmen einer anderen Behörde. Jedoch kann der Naturschutzbeirat auch bei weiteren Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beratend mitwirken und auch auf eigene Initiative bestimmte Maßnahmen oder Diskussionen anregen.