Gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unterliegen alle zugelassenen Kraftfahrzeuge der Pflicht zur regelmäßigen Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU).
Von Seiten der Polizei ergeht an die Zulassungsstelle eine Mitteilung, wenn Sie die gesetzliche Frist zur Durchführung der Hauptuntersuchung überschritten haben. Die Zulassungsstelle wird Sie dann zur Durchführung einer aktuell gültigen Hauptuntersuchung aufforderung und den Nachweis darüber bis zu einem gesetzten Termin einfordern.
Sollten Sie als Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist die Zulassungsstelle verpflichtet gem. § 5 FZV Zwangsmaßnahmen einzuleiten und - sofern nach wie vor keine aktuell gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen worden ist - schlußendlich eine Betriebsuntersagung für das Fahrzeug auszusprechen.
Setzten Sie sich daher bei Fragen oder zur Besprechung des weiteren Vorgehens mit der bzw. dem im Schreiben genannten Sachbearbeiter(in) in Verbindung.