Das Landratsamt - die Landkreisverwaltung - ist auf kommunaler Ebene für die Abfallentsorgung im Landkreis Weilheim-Schongau zuständig.
Im Auftrag des Landkreises und in Zusammenarbeit mit der Landkreisverwaltung setzt die EVA GmbH (Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH) als sog. "beauftragte Dritte" das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises um. Somit ist die EVA GmbH vom Landkreis beauftragt, die kommunale Abfallentsorgung und Abfallerfassung sicherzustellen.
Die "hoheitlichen Tätigkeiten" hingegen sind nicht übertragbar und werden daher von der Landkreisverwaltung selbst ausgeführt. Diese beinhalten die Erhebung und Verwaltung der Abfallgebühren. Die rechtlichen Grundlagen hierzu ergeben sich aus der Abfallwirtschaftssatzung, die der Landkreis mit Zustimmung der Regierung von Oberbayern erlassen hat. Die Gebührenbemessung nach Grund- und Leistungsgebühren ergibt sich aus der Abfallgebührensatzung sowie aus der Vollzugsbekanntmachung des Landkreises.
Aufgaben / Dienstleistungen
Kontakt
- Leitung des Fachbereichs Z11.12Frau BauerFachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1380