Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören auch die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung), soweit sie angemessen sind.
Auf dem Wohnungsmarkt werden die Unterkunftskosten insbesondere durch die Wohnungsgröße und das jeweils örtliche Mietniveau bestimmt.
Als angemessen sind die Unterkunftskosten anzusehen, die nach Abzug von Aufwendungen für Heizung und Warmwasserversorgung die nach Familiengrößen gestaffelten Wohnraumflächen multipliziert mit den im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnung im Landkreis marktüblichen Wohnungsmieten nicht übersteigen.
Aufgrund des im Landkreis bestehenden Mietgefälles sind die Kommunen des Landkreises Weilheim-Schongau zur Feststellung des Richtwertes in zwei Bereiche unterteilt worden.
Unter der Rubrik Merkblatt finden Sie unser Informationsdokument mit den Richtwerten für die angemessenen Unterkunftskosten, unterteilt in die o.g. zwei Bereiche.