Der Landkreis ist Sachaufwandsträger folgender Schulen:
- Realschulen:
- Staatliche Realschule Weilheim i. OB
- Staatliche Realschule Schongau (Pfaffenwinkel-Realschule)
- Staatliche Realschule Penzberg (Heinrich-Campendonk-Realschule)
- Staatliche Realschule Peißenberg
- Gymnasien
- Staatliches Gymnasium Weilheim i. OB
- Staatliches Gymnasium Schongau (Welfen-Gymnasium)
- Staatliches Gymnasium Penzberg
- Berufsbildende Schulen:
- Staatliche Berufsschule Weilheim i. OB
- Staatliches berufliches Schulzentrum Schongau
- Landwirtschaftsschule Weilhiem i. oB mit den Abteilung Landwirtschaft und der Abteilung Hauswirtschaft sowie der Fachschule für Agrarwirtschaft, Ökologischer Landbau
- Staatliche Fachoberschule / Berufsoberschule Weilheim i. OB
- Sonderpädagogische Förderzentren
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Weilheim i. OB (Schule am Gögerl)
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Penzberg (Janusz-Korczak-Schule)
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Altenstadt (Schönachschule)
- Sonstige Schulen:
- Jugendverkehrsschule mit Verkehrsübungsplatz in Peißenberg
Gemäß Art. 3 Abs. 1 BaySchFG ist der nicht zum Personalaufwand (Art. 2 BaySchFG) gehörende übrige Aufwand Schulaufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Die Schulverwaltung sorgt in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Schulen dafür, dass der notwendige Sachaufwand, der für die Umsetzung der Lehrpläne durch die Lehrkräfte erforderlich ist, bei den Schulen vorhanden ist.
Der Landkreis Weilheim-Schongau hat seit 01.09.2019 ein IT-Konzept für alle Schulen in seiner Sachaufwandsträgerschaft. Der Inhalt des IT-Konzeptes umfasst viele Handlungsfelder (z.B. Netzwerk, WLAN, IT-Sicherheit), die in sich nach
- Allgemeines/Aktuelles,
- Umsetzungsplan,
- Betriebsmodell und
- Zuständigkeiten
Zudem werden Anträge auf Gastschulverhältnisse von Berufsschülern / Berufsschülerinnen und Schülerinnen und Schülern von Förderschulen im Rahmen des vorgesehenen Verwaltungsverfahrens bearbeitet.
Gastschulbeiträge / Kostenersatz zwischen den Landkreisen / kreisfreien Städten werden ebenfalls von der Schulverwaltung bearbeitet.
Die Schulverwaltung bereitet die Entscheidungen des Schulausschusses vor.