Der kleine Waffenschein berechtigt Sie zum Führen von sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Die Kosten belaufen sich dabei auf 150,00 EUR.
Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Sofern Sie ein Bürgerkonto mit authega oder dem neuen Personalausweis verwenden, können Sie den Antrag unter folgendem Link komplett elektronisch einreichen. Ein Ausdruck ist dann nicht mehr erforderlich.
> BayernPortal: Online-Verfahren "Kleiner Waffenschein Online"
Sofern Sie kein Bürgerkonto verwenden, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Antragstellung:
Sie können den Antrag direkt bei uns im Landratsamt, unter nebenstehender Adresse ausfüllen / abgeben. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
Nach Genehmigung erhalten Sie die Erlaubnis per Post zugesendet.Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Antrag zuhause auszufüllen und uns diesen unterschrieben per E-Mail / Post / Fax zukommen zu lassen. Hierbei ist jedoch notwendig, dass Sie den Kleinen Waffenschein persönlich abholen und hierzu Ihren Personalausweis zur Legitimation mitbringen.