Kleinen Waffenschein beantragen

Der kleine Waffenschein berechtigt Sie zum Führen von sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Die Kosten belaufen sich dabei auf 100,00 EUR.

Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Sofern Sie ein Bürgerkonto mit authega oder dem neuen Personalausweis verwenden, können Sie den Antrag unter folgendem Link komplett elektronisch einreichen. Ein Ausdruck ist dann nicht mehr erforderlich.

    > BayernPortal: Online-Verfahren "Kleiner Waffenschein Online"

  2. Sofern Sie kein Bürgerkonto verwenden, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Antragstellung:

    • Sie können den Antrag direkt bei uns im Landratsamt, unter nebenstehender Adresse ausfüllen / abgeben. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
      Nach Genehmigung erhalten Sie die Erlaubnis per Post zugesendet.

    • Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Antrag zuhause auszufüllen und uns diesen unterschrieben per E-Mail / Post / Fax zukommen zu lassen. Hierbei ist jedoch notwendig, dass Sie den Kleinen Waffenschein persönlich abholen und hierzu Ihren Personalausweis zur Legitimation mitbringen.

      > Antrag auf Erteilung des Kleinen Waffenscheins

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Sofern Sie ein Bürgerkonto mit authega oder dem neuen Personalausweis verwenden, können Sie den Antrag unter folgendem Link komplett elektronisch einreichen. Ein Ausdruck ist dann nicht mehr erforderlich.

    > BayernPortal: Online-Verfahren "Kleiner Waffenschein Online"

    Nach Genehmigung erhalten Sie die Erlaubnis per Post zugesendet.

  2. Sofern Sie kein Bürgerkonto verwenden, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Antragstellung:

    • Sie können den Antrag direkt bei uns im Landratsamt, unter nebenstehender Adresse ausfüllen / abgeben. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
      Nach Genehmigung erhalten Sie die Erlaubnis per Post zugesendet.

    • Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Antrag zuhause auszufüllen und uns diesen unterschrieben per E-Mail / Post / Fax zukommen zu lassen. Hierbei ist jedoch notwendig, dass Sie den Kleinen Waffenschein persönlich abholen und hierzu Ihren Personalausweis zur Legitimation mitbringen.

      > Antrag auf Erteilung des Kleinen Waffenscheins

Entstehende Kosten

Die Kosten belaufen sich auf 100,00 EUR.

Formulare

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    Mitarbeiterin
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  • M - Z
    Herr  Michel
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1105
  • Sonderfälle
    Frau  Stöhr
    stellv. Sachgebietsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1327

Anschrift

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Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2298

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