Für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile bis einschließlich 10 Hektar Größe ist die untere Naturschutzbehörde (z.B. Landratsamt Weilheim-Schongau) zuständig. Für Landschaftsbestandteile mit einer Größe von mehr als 10 Hektar sind die höheren Naturschutzbehörden (z.B. Regierung von Oberbayern) zuständig.
Eine Kartenübersicht aller geschützten Landschaftsbestandteile im Landkreis Weilheim-Schongau finden sie hier.