Straßen- und Wegerecht

Aufgaben, die
  • das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) oder
  • das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
den Kreisverwaltungsbehörden zuweist, werden vom SB 31.3 - Straßenverkehrswesen bearbeitet. Dabei sind wir im Wesentlichen mit
  • der Umstufung von Straßen und Wegen,
  • der Beratung der Gemeinden insbesondere bei Wegestreitigkeiten, hinsichtlich der Führung der Wegebestandsverzeichnisse und
  • der Ausfertigung von Bestätigungen zur Berichtigung des Grundbuches
befasst.

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Verkehrswesen

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1403
Fax: +49 881 681 2495

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