Beim Landratsamt Weilheim-Schongau ist für dessen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden (Landratsamt, Finanzamt und Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) sowie ehrenamtliche weitere Gutachter (etwa Sachverständige). Der Gutachterauschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt). Sie führt die Geschäfte des Ausschusses nach Weisung des Vorsitzenden.
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Benutzungsgebühr Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden. Es kann verlangt werden, dass die Antragsberechtigung glaubhaft gemacht wird.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Notwendige Unterlagen
Verkehrswertgutachten können schriftlich bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
Unterlagen sollen vom Antragssteller beigefügt werden. Hierzu zählen u.a.
- Lagepläne (ggf. mit Kennzeichnung der Teilfläche),
- Bauzeichnungen,
- Genehmigungsunterlagen,
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen,
- Grundbuchauszug,
- Verträge (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Leibgeding, Erbbauvertrag),
- Teilungserklärung bei Wohn- und Teileigentum,
- Mietverträge und
- sonstige privatrechtliche Vereinbarungen, etc.
Für die Beantragung des Verkehrswertgutachten stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Sofern Sie ein Bürgerkonto verwenden, können Sie den Antrag unter folgendem Link komplett elektronisch einreichen. Ein Ausdruck ist dann nicht mehr erforderlich.
> BayernPortal: Online-Verfahren "Verkehrswertgutachten - Erstellung online beantragen"
Nach Erstellung erhalten Sie das Gutachten per E-Mail an den Postkorb Ihres Bürgerkontos zugesendet.
Sofern Sie kein Bürgerkonto verwenden, haben sie folgende Möglichkeiten zur Antragstellung:
Sie können den Antrag direkt bei uns im Landratsamt, unter nebenstehender Adresse ausfüllen / abgeben.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Antrag zuhause auszufüllen und uns diesen unterschrieben per E-Mail / Post /Fax zukommen zu lassen.
> Antrag auf Erstattung eines Gutachtens
Nach Erstellung erhalten sie das Gutachten per Post zugesendet.
Gesetzliche Grundlagen
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 10 und 11 Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV)