Mit dem Sachbereich 20.3 kommt der Landkreis Weilheim-Schongau seiner Aufgabe als örtlicher Träger der Sozialhilfe und damit als Anlaufstelle für sämtliche Leistungen der Sozialhilfe - wie z.B. der Hilfe zum Lebensunterhalt - und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach.
Diese sozialen Hilfen sind keine Almosen sondern gesetzlich verankerte Unterstützungen für diejenigen Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigener Kraft und eigenen Mitteln decken können.
Sofern nicht bereits
- ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II besteht und
- auch keine Leistungen der ansonsten vorrangigen sozialen Träger wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. in Betracht kommen bzw. bereits in Anspruch genommen werden,
kann - gemessen an den persönlichen Lebensumständen - ein Anspruch auf
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt
vorhanden sein.
Zusätzlich zu den o.g. Leistungen können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sog. Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Weitere Informationen zu den einzelnen Hilfen sowie etwaige Merkblätter und Formulare zur Beantragung der Hilfe finden Sie unter "Aufgaben / Dienstleistungen".
Aufgaben / Dienstleistungen
- Altenhilfe
- Frauenhäuser
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Kriegsopferfürsorge
- Leistungen zur Bildung und Teilhabe
- Miete: Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten
- Obdachlosenhilfe
- Schuldnerberatung
- Sozialhilfe
Links
Kontakt
- Leitung des Sachbereichs 20.3Herr SteigenbergerSachbereichsleiterTelefon:+49 8861 211 3136Frau Zotzstellv. SachbereichsleiterinTelefon:+49 8861 211 3132
- AuskunftFrau SrokaMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3137