Die Pflegschaft stellt neben der Vormundschaft eine Form der gesetzlichen Vertretung für Minderjährige und z. T. auch für Volljährige dar.
Pflegschaften sind abweichend von der Vormundschaft gesetzliche Vertretungen nur für einen Teil der elterlichen Sorge, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Solche Pflegschaften werden im Allgemeinen als Ergänzungspflegschaft bezeichnet.
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