In der unteren Straßenverkehrsbehörde sind Ihre Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten rund um den Straßenverkehr, welche die
- Bundestraßen,
- Staatsstraßen und/oder
- Kreisstraßen
betreffen.
Von
- A wie Anordnung zur Absicherung einer Baustelle (Baustellen-Anordnung) über
- G wie Großraum- und Schwertransporte und
- P wie Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und im sozialen Dienst Tätige bis hin zu
- V wie Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Bitte beachten Sie, dass sich die Öffnungszeiten in den einzelnen Sachbereichen des Sachgebietes 31 - Verkehrswesen unterscheiden.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Straßenverkehrsbehörde in Weilheim i. OB (Gebäude II, Stainhartstraße 7) stehen Ihnen zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Aufgaben / Dienstleistungen
- Anordnung verkehrsregelnder Beschilderung
- Anordnung zur Absicherung einer Baustelle (Baustellen-Anordnung) beantragen
- Ausnahme für das Befahren von gesperrten Straßen beantragen
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung beantragen
- Durchführung von Bahnverkehrsschauen
- Durchführung von Verkehrsschauen
- Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund beantragen
- Gefahrgutbeförderung: Fahrwegbestimmung beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr
- Großraum- und Schwertransporte
- Mitwirkung der Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrsplanung
- Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige beantragen
- Straßen- und Wegerecht
- Werbeanlagen außerorts
Kontakt
- Leitung des Sachbereichs 31.3Herr MiniSachbereichsleiterTelefon:+49 881 681 1675Frau Feldlstellv. SachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1403