Der Landkreis Weilheim-Schongau stellt den Kindertagespflegepersonen und den Familien eine Ersatzbetreuung zur Verfügung. Die Ersatzbetreuung wird von einer erfahrenen Kindertagespflegeperson angeboten. Es ist kein verpflichtendes Angebot und die Ersatzbetreuung ist für die Eltern kostenlos.
Das individuelle Vertretungskonzept wird in Anspruch genommen, wenn die reguläre Kindertagespflegeperson aus gesundheitlichen oder anderen nicht geplanten Gründen ausfällt. Die Ersatzbetreuungskraft übernimmt in den o. g. Fällen vertretungsweise die Betreuung.
Grundlegend ist das Schaffen von Bindung, Beziehung und Vertrauen wesentlich für eine gelingende Ersatzbetreuung. Es bedarf einer schrittweisen und behutsamen Eingewöhnung die durch regelmäßige Kontaktpflegebesuche stattfindet. Die Ausgestaltung der Ersatzbetreuung wird auf den Betreuungsbedarf der Familien, der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt.