Sie benötigen eine Erlaubnis für
- die Tätigkeit als Makler, d.h. die gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehen, Immobilien, Grundstücken usw. sowie
- die Durchführung von Bauträger- und Baubetreuungstätigkeiten
Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
→ IHK Service