Um mit Schwarzpulver sowie sonstigem Treibladungspulver umgehen zu dürfen, ist die Beantragung einer Sprengstofferlaubnis notwendig.
Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang und die Vollendung des 21. Lebensjahres.
Um mit Schwarzpulver sowie sonstigem Treibladungspulver umgehen zu dürfen, ist die Beantragung einer Sprengstofferlaubnis notwendig.
Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang und die Vollendung des 21. Lebensjahres.