Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete schützen ökologisch besonders wertvolle Flächen.
Damit dienen sie dem Erhalt von Tieren und Pflanzen sowie Ihren Lebensräumen.
Zusätzlich informieren Naturschutzgebiete über naturgeschichtliche und landeskundliche Zusammenhänge.

Für die Festsetzung eines Naturschutzgebietes sind die höheren Naturschutzbehörden der Regierungen zuständig. Das ist für das Gebiet des Landkreises Weilheim-Schongau die Regierung von Oberbayern.

Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes erfolgt durch eine Rechtsverordnung. Für den Landkreis Weilheim-Schongau hat die Regierung von Oberbayern folgende Naturschutzgebiete auf diese Art und Weise festgesetzt:

Eine Kartenübersicht aller Naturschutzgebiete im Landkreis Weilheim-Schongau finden sie hier.


Links

Sonstiges

Kontakt

Frau  Geisenberger
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1208
Artenschutz, Naturschutz
Herr  Kamperschroer
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1692
Artenschutz, Große Beutegreifer, Naturschutz

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Umweltschutzverwaltung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2296

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