- Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der wechselseitigen Akzeptanz zwischen Zugewanderten sowohl in den Unterkünften als auch im Gemeinwesen
- Erstorientierung in den Unterkünften und im Alltag
- Konfliktbewältigung in den Unterkünften und im sozialen Umfeld
- Hilfe bei Krankheiten, insbesondere bei seelischen Erkrankungen
- Hilfe bei Behinderung
- allgemeine Unterstützung bei der beruflichen Integration
- Hinweise für zu beratende Personen, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben, auf Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit und entsprechende Vermittlungsmöglichkeiten
- Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen durch Kinder und Jugendliche
- Aufklärung über Möglichkeiten des Schutzes gegen Gewalt
- Eröffnung und Verbesserung der Integrationschancen unter Berücksichtigung des Prinzips „Fördern und Fordern“
Und neben den ursächlichen Aufgaben ist die Weiterführung, -Entwicklung und Koordination eines Netzwerks mit Verwaltung, weiteren Koordinationsstellen (Ehrenamt, Gleichstellung, Integrationsmanagement, Ausländerbehörde u. a.), Trägern, Fachdiensten, Beratungsstellen, Unternehmen, Vereinen und Organisationen der Zivilgesellschaft und Gemeinden Teil der übertragenen Tätigkeiten.