Wer Geflügel (hier Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner/Pute, Wachteln oder Laufvögel) halten will, hat dies beim örtlich zuständigen Veterinäramt vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe
- seines Namens
- seiner Anschrift,
- der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere,
- ihrer Nutzungsart und
- ihres Standortes
anzuzeigen (§ 26 VVVO).
Zusätzlich haben Geflügelhalter mitzuteilen, ob das Geflügel
- in Ställen oder
- im Freien
gehalten wird (§ 2 GeflPestSchV).
Diese gesetzliche Meldeverpflichtung betrifft alle Geflügelhalter unabhängig der Bestandsgröße / der Tierzahl. Bereits ab dem ersten gehaltenen Tier müssen Sie Ihre Tierhaltung dem Veterinäramt Weilheim-Schongau mitteilen!
Zur Anmeldung Ihrer Geflügelhaltung benötigen Sie zudem eine (kostenfreie) landwirtschaftliche Betriebsnummer (BALIS-Nummer).
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gewerbliche Tierhaltung oder nur eine Hobbyhaltung handelt.
Die Betriebsnummer wird Ihnen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB zugeteilt:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB
Krumpperstr. 18 - 20
82362 Weilheim i. OB
Tel.: +49 881 994-0
Fax: +49 881 994-1111
E-Mail: poststelle@aelf-wm.bayern.de
Das aktuelle Antragsformular hierzu erhalten Sie auf dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Sobald alle Angaben von Ihnen bei uns eingegangen (per Post, Fax oder E-Mail) sind, kann die Registrierung beim Veterinäramt abgeschlossen werden und Sie haben Ihrer Meldepflicht genüge getan.
Der Hintergrund der Meldepflicht liegt darin, dass Ihre Tierhaltung im Tierseuchenfall von unserer Seite in Bekämpfungs- und Vorbeugungsmaßnahmen einbezogen werden kann. Daher ist es wichtig, dass Sie auch spätere Änderungen Ihrer Tierhaltung (z.B. Aufgabe der Haltung) unbedingt beim Veterinäramt anzeigen.
Hühner und Truthühner / Puten müssen neben der Registrierung im Veterinäramt auch der Bayerischen Tierseuchenkasse (BTSK) gemeldet werden.
(Kontakt: Tel. +49 89 92 99 00-0, E-Mail: info@btsk.de)
Das aktuelle Antragsformular zur "Bestandsneugründung" finden Sie bei auf dem Internetauftritt der BTSK.
Informationen zu den Beiträgen der BTSK erhalten Sie unter "Merkblätter" auf dem Internetauftritt der BTSK.
Wichtige Informationen:
- Der Tierhalter eines Hühnerbestandes hat zudem die Pflicht, seine Hühner gegen die Newcastle Krankheit (atypische Geflügelpest) impfen zu lassen. Diese Impfpflicht gilt auch für Hobbyhaltungen (Wachteln gehören nicht dazu).
Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren Tierarzt. - Verenden innerhalb von 24 Stunden mindestens 3 Hühner (bei der Haltung von weniger als 100 Hühnern), so ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen (zum Ausschluss von Geflügelpest / Vogelgrippe).
- Auch in Hobbyhaltungen bedarf es zum Schutz des Tierbestandes der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hier finden Sie entsprechende Informationen für Kleinhaltungen. Eine weitere Informationsbroschüre für Hobby-Hühnerhaltungen findet sich kostenfrei auf der Seite des LGL Bayern. Die Broschüre fasst die wesentlichen veterinärrechtlichen Vorgaben für Privathaltungen zusammen und soll so vor allem Hobby-Hühnerhalter für die grundlegenden Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Tierhaltung sensibilisieren.
Ergänzende Informationen:
Informationen rund um die Geflügelhaltung finden Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Hier finden Sie auch den aktuellen "Leitfaden für gewerbliche und landwirtschaftliche Geflügelbetriebe".
Formulare
Merkblatt
Links
- § 2 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
- § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- Bayerische Tierseuchenkasse - Informationen zur Beitragserhebung
- Bayerische Tierseuchenkasse (BTSK) - Formulare für Tierhalter
- Informationen rund um die Geflügelhaltung Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - www.stmelf.bayern.de