Es ist möglich, ein bereits vorhandenes Kennzeichen eines anderen Landkreises auch im Landkreis Weilheim-Schongau zu verwenden. In diesem Fall muss der/die Pferdehalter/-in das Kennzeichen jedoch vorab per E-Mail bei der Umweltschutzverwaltung des Landratsamtes Weilheim-Schongau unter Angabe der persönlichen Daten registrieren. Dies gilt analog auch für die Übertragung eines bereits zugeteilten Kennzeichens auf eine/n neue/n Pferdehalter/-in.