Das Überlassen einer Schusswaffe muss innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Landratsamt angezeigt und ausgetragen werden.
Notwendige Unterlagen
- Mitteilung über die Überlassung einer Schusswaffe
Formulare
Links
Kontakt
- A - LFrau BruggerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1194
- M - ZHerr MichelMitarbeiterTelefon:+49 881 681 1105