Jede Frau hat vor, während und nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und viele private Versicherungen.
Die Hebammen-Koordinationsstelle im Landkreis Weilheim-Schongau ist Ansprechpartner für Frauen, die eine Hebamme oder hebammengeleitete Kurse suche (gem. SGB V, § 24d).
Weitere Informationen über die vielfältigen Leistungen von Hebammen und die Vermittlung von Hebammen finden Sie auf unserer Sonderseite
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Wir sind umgezogen:
Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim i. OB