Das Apotheken- und Arzneimittelrecht regelt die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Es umfasst spezielle Arzneimittelgesetze, weitere Gesetze sowie Richtlinien und Verordnungen. In der Praxis beschäftigt es sich mit Themen wie der Zulassung von Arzneimitteln, der Qualitätssicherung, der Abgabe in Apotheken und dem Umgang mit Arzneimitteln in Kliniken und Heimen.
Wer eine Apotheke, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, betreiben will, bedarf einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG). Ebenso erfolgt eine Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der Apotheken.