Gesetzlicher (ordnungsrechtlicher) Kinder- und Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)

soll Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens schützen, z.B. durch

  • Altersbeschränkungen beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten
  • Altersbeschränkungen bei Filmen, Videos und Computerspielen
  • Alters- und Zeitbeschränkungen beim Zutritt in Diskotheken, Gaststätten, Spielhallen etc.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

legt z.B. fest, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in welchem Umfang arbeiten dürfen und wann Ausnahmeregelungen z.B. für Filmaufnahmen oder Aufführungen möglich sind. Weiterhin wird geregelt, welche Schutzbestimmungen für Jugendliche in festen Arbeitsverhältnissen oder in der Lehre gelten.

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Kontakt

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Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1386
Frau  Meyer
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Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1339
Fax: +49 881 681 2297

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