Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
soll Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens schützen, z.B. durch
- Altersbeschränkungen beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten
- Altersbeschränkungen bei Filmen, Videos und Computerspielen
- Alters- und Zeitbeschränkungen beim Zutritt in Diskotheken, Gaststätten, Spielhallen etc.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
legt z.B. fest, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in welchem Umfang arbeiten dürfen und wann Ausnahmeregelungen z.B. für Filmaufnahmen oder Aufführungen möglich sind. Weiterhin wird geregelt, welche Schutzbestimmungen für Jugendliche in festen Arbeitsverhältnissen oder in der Lehre gelten.