Aufgrund der Struktur des Landratsamtes mit zwei Dienststellen (in Weilheim - Hauptsitz und in Schongau aufgrund eines gefassten Verselbständigungsbeschlusses) bestehen insgesamt drei Personalratsgremien (ÖPR WM, ÖPR SOG und daneben ein Gesamtpersonalrat ).
Der Personalrat vertritt die Rechte und Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle und achtet darauf, dass geschützte Rechtspositionen der Kolleginnen und Kollegen sowie rechtliche Bestimmungen zum Wohle der Beschäftigten eingehalten werden .
Der Personalrat verhandelt mit der Dienststellenleitung über wichtige personelle, soziale und organisatorische Fragen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben.
Die Personalräte sind Ansprechpartner für
- Anregungen,
- Beschwerden,
- bei Konflikten / Problemen uvm…
Er hat auf die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger schutzbedürftiger Personen in den Dienstbetrieb zu achten und diese zu fördern. Hierfür arbeitet er eng mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen.
Grundlage für seine Arbeit ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz. Es regelt sowohl die Beteiligungsrechte (Mitbestimmung und Mitwirkung) des Personalrats als auch die Verfahren zur Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Ein wichtiger Grundsatz im Personalvertretungsrecht ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat.
Die Personalräte werden von den Beschäftigten für die Dauer von fünf Jahren gewählt (die nächste Wahl erfolgt 2021).
Die Größe des Personalrats richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten einer Dienststelle, ebenso der Anspruch auf Freistellung des/der Personalratsvorsitzenden und ggf. des Vorstandes.