Neben den "klassischen" Zulassungsvorgängen am Schalter sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Zulassungsteams auch Ihre Ansprechpartner für die sog. Maßnahmen im Straßenverkehr.
Unter Maßnahmen im Straßenverkehr sind Verwaltungsmaßnahmen zu verstehen, zu deren Einleitung die Zulassungsbehörden mittels gesetzlicher Vorgaben zwingend verpflichtet sind. Diese rechtlichen Vorgaben verfolgen den Hintergrund, die allgemeine Verkehrssicherheit der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge zu gewährleisten.
Gründe für die Einleitung einer solchen Maßnahme können
- eine abgelaufene Hauptuntersuchung,
- Fahrzeugmängel,
- fehlender Versicherungsschutz,
- nicht geänderte Halter- und/oder Fahrzeugdaten oder
- Steuerrückstände
sein.