Die natürlichen Nistmöglichkeiten der Hornissen und Wespen wie hohle Bäume werden immer seltener. Deshalb suchen sie sich Ersatznisträume in Dachböden und Schuppen, unter Holzverkleidungen an Fassaden, in Vogelnistkästen oder Rollladenkästen. Hierdurch kommt es immer wieder zu Problemen, auch wenn es sich mit Hornissen normalerweise recht gut auskommen lässt, da sie dem Essenstisch fernbleiben und nur wenige Monate (Juni bis Oktober) aktiv sind. Wespen können dem Menschen lästig werden, indem sie Nahrungsmittel anfliegen, um Futter für sich und ihre Brut zu sammeln. Aber auch die Begegnung mit Wespen ist noch längst kein Grund zur Panik. Denn Wespe ist nicht gleich Wespe. Lediglich zwei Arten, die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, sorgen für den schlechten Ruf der Insekten. Denn sie sind mit einem Wehrstachel und einer Giftdrüse ausgerüstet, mit denen sie schmerzhafte Stiche hinterlassen.
Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Tierarten. Für ihre Umsiedlung oder Bekämpfung muss eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Für den Fall, dass sich ein Hornissen- oder Wespenvolk an einer kritischen Stelle niedergelassen hat, stehen im Landkreis Weilheim-Schongau im Moment drei ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberater zur Verfügung, die sich die Situation vor Ort ansehen und praxisnahe Lösungen suchen.
Die Vermittlung erfolgt über die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Weilheim-Schongau.
Kontakt
Artenschutz, Bibermanagement