Eine regelmäßige Überprüfung aller erfassten Daten zur Abfallgebühren-Veranlagung ist durchzuführen, um eine Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner zu gewährleisten.
Die letzte grundlegende Datenerhebung für die individuelle Festsetzung der Abfallgebühren liegt ca. 20 Jahre zurück, so dass der vorhandene Datenbestand auf den aktuellen Bestand gebracht werden muss. Aus diesem Grund werden alle bisher erfassten Daten zur Festsetzung der Abfallgebühren mit den derzeitigen gebührenrelevanten Gegebenheiten abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert.
Dazu erhalten alle Grundstückseigentümer einen Erhebungsbogen mit unserer Bitte, diesen zeitnah mit allen Angaben zu ergänzen und vollständig an uns zurückzuleiten.
Die Überprüfung für den gesamten Landkreis Weilheim-Schongau erstreckt sich über eine längere Zeitspanne. Daher werden die insgesamt 34 Städte und Gemeinden im Landkreis nicht alle gleichzeitig überprüft, sondern in mehrere Gebiete aufgeteilt.
Die Überprüfung ergibt sich aus der Mitteilungs- und Auskunftspflicht aus der Abfallwirtschaftssatzung (§ 7) in Verbindung mit den Pflichten der Gebührenschuldner aus § 7 der Abfallgebührensatzung.
Gesetzliche Grundlagen
- Abfallgebührensatzung (AbfGebS) 2020
- Vollzugsbekanntmachung zur Abfallgebührensatzung (VBekAbfGebS) 2020
- Abfallwirtschaftssatzung (AWS)
Die gesetzlichen Grundlagen stehen für Sie unter dem Reiter "Sonstiges" zum Download bereit.
Sonstiges
- Abfallwirtschaft: Abfallgebührensatzung 2020 (AbfGebS 2020) Stand: 01/2024
- Abfallwirtschaft: Abfallwirtschaftssatzung (AWS) Stand: 01/2024
- Abfallwirtschaft: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau (AbfGebS 2020) Stand: 01.01.2020
- Abfallwirtschaft: Vollzugsbekanntmachung zur Abfallgebührensatzung (VBekAbfGebS 2020) Stand: 01/2024