Anzeige- und Meldepflichten gem. Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Gesetzliche Grundlagen sind das IfSG und die TrinkwV.


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Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Gesundheitsamt

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82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1600
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