Baugenehmigung beantragen

Für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage benötigen Sie grundsätzlich ein Genehmigung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Bauvorhaben verfahrensfrei (weitere Informationen siehe unter "Links").

Die Erteilung einer Baugenehmigung können Sie entweder online (nähere Erläuterungen hierzu erhalten Sie über den Link > Digitaler Bauantrag - Häufig gestellte Fragen) oder in Papierform beantragen. Die Antragstellung in Papierform erfolgt durch Einreichung eines vollständigen Bauantrags (s. a. Merkblatt für die Einreichung von Bauanträgen unter "Merkblatt"') beim Landratsamt. Das Landratsamt beteiligt die örtlich zuständige Gemeinde zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen.

In welchem Umfang der Bauantrag zu prüfen ist, entscheidet die Bayerische Bauordnung (BayBO). Für die gängigen Ein- und Zweifamilienhäuser oder vergleichbare Bauwerke sieht die BayBO in der Regel das vereinfachte Genehmigungsverfahren vor. Lediglich Sonderbauten werden in vollem Umfang geprüft.

Für das vereinfachten Genehmigungsverfahren sieht der Gesetzgeber nur eine stark eingeschränkte Prüfung vor. Dabei handelt es sich um besonders wichtige Anforderungen wie beispielsweise

  • die bauplanungrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (z.B. ob es sich im nicht überplanten Innenbereich in die umgebende Bebauung einfügt),
  • seine Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften wie z.B. einer Gestaltungssatzung und dem Abstandsflächenrecht.

Für die Einhaltung aller - auch der im vereinfachten Verfahren nicht geprüften - rechtlichen Anforderungen sind der Bauherr und die am Bau Beteiligten wie der Entwurfsverfasser selbst verantwortlich.

Um frühzeitig Fehler bei der Bauplanung und -vorbereitung zu vermeiden, bieten wir Ihnen Bauberatungsgespräche an. Diese können Sie auch gerne bereits im Vorfeld der Antragstellung - bitte nach Möglichkeit mit vorheriger Terminabsprache - in Anspruch nehmen.

GEG (Gebäudeenergiegesetz):
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz), das zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist, vereinheitlicht das Energiesparrecht und führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energiesparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Damit werden die Anforderungen sowie Ausweis- und Nachweisverfahren für Neubauten und Sanierungen zusammenhängend und umfassend geregelt. Bei der Erstellung der Erfüllungserklärungen nach dem GEG sind allerdings immer wieder Defizite in der Herangehensweise, Ausstellung und bei der Belastbarkeit der Daten erkennbar, die u.a. im Zuge der Stichprobenkontrollen der Energieausweise festgestellt werden. Einige grundsätzliche Informationen werden wir im Folgenden aufzeigen.

Was ist die Erfüllungserklärung und wann ist sie vorzulegen?
Die Erfüllungserklärung dient bei genehmigungspflichtigen Neubauten oder Sanierungen dem Nachweis der Einhaltung des GEGs. Vorlage und Prüfung der Erfüllungserklärungen werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Bayern besagt § 5 Abs. 1 AVEn (Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften) folgendes: "Die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes ist mittels Erfüllungserklärung vor Baubeginn nachzuweisen. Die Erfüllungserklärung ist auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen." Die Erfüllungserklärung ist grundsätzlich formlos, lediglich die in § 93 GEG definierten Pflichtangaben sind zu beachten. Unter dem nachfolgenden Link ist ein Musterformular des Landratsamt Weilheim-Schongau abrufbar:
LINK für das Formular


Notwendige Unterlagen

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die

  • im Buchhandel erhältlich bzw.
  • im Internet (siehe unter "Links") abrufbar sind,

zu erstellen.

Er ist mit den erforderlichen Unterlagen - u.a.

  • Baubeschreibung,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnungen

beim Landratsamt Weilheim-Schongau in dreifacher Ausfertigung oder digital übers Bayernportal einzureichen. 

Gesetzliche Grundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bayerische Bauordnung (BayBO)
  • Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)

Formulare

Merkblatt

Links

Kontakt

  • Altenstadt
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
  • Antdorf
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Brugger
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1355
    Bauverwaltung
  • Bernbeuren
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik
  • Bernried
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Brugger
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1355
    Bauverwaltung
  • Böbing
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik
  • Burggen
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
  • Eberfing
    Frau  Jansen
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1324
    Bautechnik
    Herr  Myrtek
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1238
    Bauverwaltung
    Frau  Regauer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1857
    Bautechnik
  • Eglfing
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
    Herr  Myrtek
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1238
    Bauverwaltung
  • Habach
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Brugger
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1355
    Bauverwaltung
  • Hohenfurch
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
  • Hohenpeißenberg
    Herr  Kergl
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1235
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik
  • Huglfing
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
    Herr  Myrtek
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1238
    Bauverwaltung
  • Iffeldorf
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Brugger
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1355
    Bauverwaltung
  • Ingenried
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
  • Oberhausen
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
    Herr  Myrtek
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1238
    Bauverwaltung
  • Obersöchering
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Brugger
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1355
    Bauverwaltung
  • Pähl
    Frau  Bentenrieder
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1266
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik
  • Peißenberg
    Frau  Jansen
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1324
    Bautechnik
    Herr  Walser
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1204
    Bauverwaltung
  • Peiting
    Frau  Bentenrieder
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1266
    Bauverwaltung
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
  • Penzberg
    Frau  Bentenrieder
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1266
    Bauverwaltung
    Frau  Schoßmaier
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1247
    Bautechnik
  • Polling
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Walser
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1204
    Bauverwaltung
  • Prem
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik
  • Raisting
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Frau  Bentenrieder
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1266
    Bauverwaltung
    Frau  Regauer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1857
    Bautechnik
  • Rottenbuch
    Frau  Bentenrieder
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1266
    Bauverwaltung
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik
  • Schongau
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik
    Herr  Myrtek
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1238
    Bauverwaltung
  • Schwabbruck
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
  • Schwabsoien
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Herr  Knötig
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3341
    Bautechnik
  • Seeshaupt
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Brugger
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1355
    Bauverwaltung
  • Sindelsdorf
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Brugger
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1355
    Bauverwaltung
  • Steingaden
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik
  • Weilheim i. OB
    Herr  Hutter
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1787
    Bautechnik
    Herr  Walser
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1204
    Bauverwaltung
  • Wessobrunn
    Frau  Hartge
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1240
    Bautechnik
    Herr  Brugger
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1355
    Bauverwaltung
  • Wielenbach
    Frau  Bentenrieder
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1266
    Bauverwaltung
    Frau  Jansen
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1324
    Bautechnik
    Frau  Regauer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1857
    Bautechnik
  • Wildsteig
    Frau  Kemptner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3338
    Bauverwaltung
    Frau  Krystek
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3337
    Bautechnik

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Bauamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 881 681 1210
Fax: +49 8861 211 4400

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Bauamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1210
Fax: +49 881 681 2296

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