Staatliches Abfallrecht

Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Für die im KrWG und den ausführenden Verordnungen nicht geregelten Bereiche der Abfallwirtschaft ist in Bayern das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) maßgeblich. Für den Vollzug des Abfallrechts sind die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.

Aufgaben / Dienstleistungen

Gesetzliche Grundlagen

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/

Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) 
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAbfAlG
 
Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAbfZustV

Links

Kontakt

Frau  Kratz
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1431
Staatliches Abfallrecht

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Umweltschutzverwaltung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2296

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