Abfallerzeugernummer beantragen

Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer. Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten. Sollte die Abfallanfallstelle außerhalb des Landkreises Weilheim-Schongau liegen, wenden Sie sich bitte an die dort örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde, auch wenn der Hauptsitz Ihres Unternehmens innerhalb unseres Landkreises liegt.

Die Antragstellung kann formlos per E-Mail erfolgen. Es werden folgende Angaben benötigt:

  • Firmenname u. –Adresse (Abfallerzeuger)
  • Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Adresse der Abfallanfallstelle (z.B. Baustelle)
  • Abfallschlüssel bzw. AVV-Nummer des gefährlichen Abfalls

Gesetzliche Grundlagen

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Links

Kontakt

Frau  Kratz
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1431
Staatliches Abfallrecht

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Umweltschutzverwaltung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2296

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