Gemäß § 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Weilheim-Schongau sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden nur die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Weilheim-Schongau liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL, im Anhang 1 der 4. BImSchV, Spalte d mit „E“ gekennzeichnet) einschließlich der wasserwirtschaftlich zugeordneten Überwachung von Einleitungen nach der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) aufgeführt. Diese Anlagen sind in Anlage 1 aufgelistet. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist im Internet unter http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/tumwelt/09594 einsehbar. Die E-Anlagen im Landkreis Weilheim-Schongau, für die andere Überwachungsbehörden zuständig sind, sind Anlage 4 zu entnehmen.
- Zuständigkeit und Geltungsbereich
- Anlagen der öffentlichen Versorgung zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung, ausgenommen Anlagen zum Einsatz von Biogas und von naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 MW, sowie für Elektroumspannanlagen der öffentlichen Versorgung mit einer Oberspannung von 220 Kilovolt oder mehr einschließlich der Schaltfelder,
- Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur thermischen Behandlung von Abfällen zur Beseitigung und Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur Lagerung oder Behandlung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung sowie
- Tierkörperbeseitigungsanstalten und Sammelstellen
- Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörde unterliegen
- Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung
- Nicht routinemäßige Überwachung
- Neugenehmigung einer Anlage (im Zusammenhang mit der Abnahme)
- durchgeführte Änderungsgenehmigung (im Zusammenhang mit der Abnahme)
- Anzeige nach § 15 BImSchG
- Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen
- besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen, Störfälle, Zwischenfälle
- zur Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen
- Beschwerden
- unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen
- Vor-Ort-Besichtigungen
- Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen
- Information anderer betroffener Behörden
- Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden
- Überwachungsbericht
- Geltungsdauer
- Neugenehmigung einer Anlage
- durchgeführte Änderungsgenehmigung
- Anzeige nach § 15 BImSchG
- Änderung beim Umweltmanagementsystem
- neue Gesetzeslage
- neue Erkenntnisse durch durchgeführte Überwachungen
- besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen
- Veröffentlichung
- Anlagen zum Überwachungsprogramm
Das Landratsamt Weilheim-Schongau ist nach Art. 4 Abs. 1 BayImSchG zuständige Überwachungsbehörde für alle nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen mit Ausnahme von
im Landkreis Weilheim-Schongau.
Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der E-Anlagen ist der Anlage 2 zu entnehmen. § 52a BImSchG sieht für E-Anlagen eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Die Basis hierfür bildet Artikel 23 der IE-RL. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2 beigefügte Bewertungsschema wird für jede Anlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogrammes herangezogen.
Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke A, B und C. Zuerst werden im Block A die Anlagenkriterien anhand formaler Kriterien bewertet, die analog auch auf die vom Geltungsbereich der 13./17. BImSchV erfassten Anlagen anzuwenden sind. Insgesamt können danach 34 Punkte vergeben werden. Ab 18 Punkten wird die Anlage als Zwischenergebnis einem 1-jährigen Turnus zugeordnet und unter 18 Punkten einem 3-jährigen Turnus. Anschließend wird im Block B durch die Betreiberkriterien das in A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. So kann beispielsweise bei Betrieben die Teilnahme an EMAS dazu führen, dass die Anlage im Endergebnis (C) im 2-jährigen Turnus (Risikostufe 2) zu überwachen ist.
Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber einer Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung (nicht routinemäßige Überwachung) durchzuführen.
Eine nicht routinemäßige Überwachung ist entsprechend der jeweiligen Situation durchzuführen.
Insbesondere in folgenden Fällen kann eine „nicht routinemäßige“ Überwachung erforderlich sein:
Hierbei kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen in Frage:
Das Landratsamt Weilheim-Schongau legt das Datum der Vor-Ort-Besichtigung entsprechend den Vorgaben des Überwachungsprogramms fest und lädt hierzu alle betroffenen Fachstellen ein. Die Vor-Ort-Besichtigung durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim zur Überwachung der Einleitung nach IZÜV kann gleichzeitig oder möglichst zeitnah zu der Überwachung nach §§ 52 und 52a BImSchG durchgeführt werden.
Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung entsprechend § 52a Abs. 3 bis 5 BImSchG ist das in Anlage 3 aufgeführte Formblatt auszufüllen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln.
Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt. Insbesondere folgende Fälle können zur Überarbeitung des Überwachungsprogrammes führen:
Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen ist im Internet zu veröffentlichen. Der Überwachungsbericht ist spätestens 4 Monate nach der durchgeführten Überwachung im Internet zu veröffentlichen. Die Dokumente werden schreibgeschützt im Internet veröffentlicht.
Anlage 1:
Zusammenstellung der vom Landratsamt Weilheim-Schongau zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Oberbayern.
Anlage 2:
Bewertungsschema
Anlage 3:
Überwachungsbericht
Unternehmen | Anlage | Bericht vom: |
BMI - Bayerische Milchindustrie eG, 86971 Peiting | Verarbeitung von Milch | 03.08.2022 |
Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungs GmbH, 86980 Ingenried | Mechanisch-biologische Abfallbehandlung | 27.07.2023 |
Hochland Deutschland GmbH, 86956 Schongau | Verarbeitung von Milch | 03.08.2022 |
Oberland Recycling, 82362 Weilheim i. OB | Abfallumschlag- und -behandlungsanlage | 05.10.2022 |
Öko-Power, 86972 Altenstadt | Biogasanlage | 19.09.2022 |
Roche Diagnostics, 82377 Penzberg | Biologics I Geb. 352 | 12.10.2023 |
Roche Diagnostics, 82377 Penzberg | Biologics II Geb. 251-256 | 11.10.2021 |
Roche Diagnostics, 82377 Penzberg | Biologics III Geb. 354 | 12.10.2023 |
Roche Diagnostics, 82377 Penzberg | Biologics IV Geb. 36x | 11.10.2021 |
Roche Diagnostics, 82377 Penzberg | Biochemikabetriebe Geb. 351, 353, 442, 431, 8.450 | 27.10. und 29.11.2022 |
Roche Diagnostics, 82377 Penzberg | Chemieproduktion Geb. 444 | 27.10. und 29.11.2022 |
Roche Diagnostics, 82377 Penzberg | Produktionsgebäude 345 | 26.10.2023 |
Specialty Minerals, 86956 Schongau | Erz. von präzipitert. Caliumcarbonat | 25.11.2021 |
UPM GmbH & Co. KG, 86956 Schongau | Kraftwerke | 16.11.2023 |
UPM GmbH & Co. KG, 86956 Schongau | Papierherstellung | 15.11.2023 |
Anlage 4:
Zusammenstellung der im Landkreis Weilheim-Schongau vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind.
Sonstiges
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 1 zum Überwachungsprogramm Stand: 01/2024
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 2 zum Überwachungsprogramm Stand: 02/2019
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Bayerische Milchindustrie Stand: 08/2022
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungs GmbH Stand: 07/2023
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Hochland Deutschland GmbH Stand: 08/2022
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Oberland Recycling Stand: 10/2022
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Ökopower Biogasanlage Stand: 09/2022
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Roche Diagnostics, Biochemikabetriebe Geb. 351, 353, 442, 431, 8.450 Stand: 11/2022
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Roche Diagnostics, Biologics I Geb. 352 Stand: 10/2023
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Roche Diagnostics, Biologics II Geb. 251-256 Stand: 10/2021
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Roche Diagnostics, Biologics III Geb. 354 Stand: 10/2023
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Roche Diagnostics, Biologics IV Geb. 36x Stand: 10/2021
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Roche Diagnostics, Geb. 444 Stand: 11/2022
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Roche Diagnostics, Produktionsgebäude 345 Stand: 10/2023
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - Specialty Minerals Stand: 11/2021
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - UPM Kraftwerke Stand: 11/2023
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 3 Überwachungsbericht - UPM Papierherstellung Stand: 11/2023
- Industrie-Emissionsrichtlinie: Anlage 4 zum Überwachungsprogramm Stand: 01/2016