Wir beraten, begleiten und planen die Weiterentwicklung der Kindertagespflege.
Wir beraten und unterstützen die Städte, Gemeinden zu den Themenbereichen
Kindertagespflege und Großtagespflege.
Hauptaufgabe der Kindertagespflegefachberatung /-fachaufsicht ist es, ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Kindertagespflegepersonen im Landkreis zu gewährleisten.
Dies beinhaltet im Einzelnen
- Beratungs- und Informationsstelle für potentielle Kindertagespflegepersonen
- Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
- Überprüfung der Voraussetzungen zur Pflegeerlaubnis
- Beratung der Eltern und Vermittlung in eine geeignete Betreuungsform
- Pädagogische und fachliche Begleitung der Kindertagespflegestellen
- Entwicklung von tragfähigen Konzepten zur Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege
- Überprüfung und Begleitung von Großtagespflegestellen