Genehmigung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Mitwirkung bei Veranstaltungen

Damit schulpflichtige Kinder und Jugendliche bei Veranstaltungen (z. B. Chorauftritte, Theateraufführungen, Filmaufnahmen) mitwirken können, brauchen Sie für das Gewerbeaufsichtsamt u. a. eine Stellungnahme des Jugendamtes.

-> Stellungnahme zur Vorlage beim Gewerbeaufsichtsamt

Damit das Amt für Jugend und Familie seine Stellungnahme abgeben kann, benötigt es zur Bearbeitung folgende Unterlagen:

  1. Der vollständig ausgefüllte Antrag des Gewerbeaufsichtsamtes mit allen Beiblättern und Unterlagen, die zur Beschreibung der Mitwirkung der Minderjährigen erforderlich sind. Das sind alle 6 Seiten mit folgenden Inhalten:
    • Die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten mit den Angaben zur bisherigen Mitwirkung des Kindes bei anderen Veranstaltungen in diesem Kalenderjahr. (WICHTIG: Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, ist die eidesstattliche Erklärung ergänzend auszufüllen bzw. die Kopie des Urteils oder des Sorgerechtsbeschlusses beizulegen.)
    • Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bei Antragsstellung)
    • Unbedenklichkeitserklärung der Schule/Schulbehörde
    • vollständig ausgefüllte Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten
  2. Detaillierte Beschreibung der Mitwirkung des/der Minderjährigen (szenische Beschreibung)
  3. Je nach Art der Mitwirkung Text-, Drehbücher, Dreh-, Spiel-, Dispositions-, Auftrittspläne, Fotokataloge, Storyboard o. ä.

Für die Bearbeitung sind zwei Wochen Bearbeitungszeit einzuplanen.

Der Antrag kann auch per Mail an jugendschutz@lra-wm.bayern.de gesendet werden.


Formulare

Links

Kontakt

Frau  Bernhard
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1386
Frau  Meyer
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1888

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1339
Fax: +49 881 681 2297

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