Damit schulpflichtige Kinder und Jugendliche bei Veranstaltungen (z. B. Chorauftritte, Theateraufführungen, Filmaufnahmen) mitwirken können, brauchen Sie für das Gewerbeaufsichtsamt u. a. eine Stellungnahme des Jugendamtes.
-> Stellungnahme zur Vorlage beim Gewerbeaufsichtsamt
Damit das Amt für Jugend und Familie seine Stellungnahme abgeben kann, benötigt es zur Bearbeitung folgende Unterlagen:
- Der vollständig ausgefüllte Antrag des Gewerbeaufsichtsamtes mit allen Beiblättern und Unterlagen, die zur Beschreibung der Mitwirkung der Minderjährigen erforderlich sind. Das sind alle 6 Seiten mit folgenden Inhalten:
- Die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten mit den Angaben zur bisherigen Mitwirkung des Kindes bei anderen Veranstaltungen in diesem Kalenderjahr. (WICHTIG: Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, ist die eidesstattliche Erklärung ergänzend auszufüllen bzw. die Kopie des Urteils oder des Sorgerechtsbeschlusses beizulegen.)
- Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bei Antragsstellung)
- Unbedenklichkeitserklärung der Schule/Schulbehörde
- vollständig ausgefüllte Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten
- Detaillierte Beschreibung der Mitwirkung des/der Minderjährigen (szenische Beschreibung)
- Je nach Art der Mitwirkung Text-, Drehbücher, Dreh-, Spiel-, Dispositions-, Auftrittspläne, Fotokataloge, Storyboard o. ä.
Für die Bearbeitung sind zwei Wochen Bearbeitungszeit einzuplanen.
Der Antrag kann auch per Mail an jugendschutz@lra-wm.bayern.de gesendet werden.