Ansprechpartner Wirtschaftsförderung
Stabsstelle II - Kreisentwicklung
Frau Adelwart
Tel.: +49 881 681 1276
Nachricht senden
Frau Schnitzler
Tel.: +49 881 681 1851
Nachricht senden
Landratsamt Weilheim-Schongau
Stainhartstr. 9
82362 Weilheim i.OB
Coronavirus: Informationen für Unternehmen
Das Landratsamt Weilheim-Schongau nimmt die durch das Coronavirus entstandene Problemlage sehr ernst. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung von verfügbaren Informationen offizieller Stellen:
Bundeskanzler Scholz hat mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder über die Corona-Lage beraten. Es sei wichtig, abermals zusammenzustehen – und auch in vielen Fällen Distanz zu halten, betonte er. Bund und Länder beschlossen weitere Kontaktbeschränkungen, um die zu erwartende Verbreitung der ansteckenderen Omikron-Variante zu bremsen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind die wichtigsten inzidenzabhängigen Regelungen auf einen Blick dargestellt:
Aktuelle Infos zum Coronavirus SARS-CoV-2 in Bayern finden Sie hier.
Die Bundesregierung unterstützt mit einer Vielzahl von Maßnahmen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche sowie Vereine und gemeinnützige Einrichtungen in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation. Finden Sie hier heraus, welche Hilfen für Sie passen.
Bayern hilft seinen Händlern
Neben den finanziellen Hilfestellungen unterstützt das bayerische Wirtschaftsministerium Einzelhändler und Werbegemeinschaften mit zwei maßnahmenbezogenen Initiativen. Diese werden von ibi research für Einzelhandelsunternehmen und von der CIMA für Werbegemeinschaften unterstützt.
Mehr Infos finden Sie hier.
Hinsichtlich des Corona-Virus haben Sicherheit und Vorbeugung oberste Priorität. Der Tourismusverband Pfaffenwinkel hat hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt - für Gäste genauso wie für Beherbergungsbetriebe und touristische Leistungsträger
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie sich über die Überbrückungshilfen I - IV, Überbrückungshilfe III Plus, die Neustarthilfe, die Neustarthilfe Plus sowiie die November- und Dezemberhilfe informieren und Anträge einreichen. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten der Bundesregierung finden Sie hier.
Die LfA bietet für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus eine kostenlose Beratung, Darlehensprogramme sowie Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen und Bürgschaften der LfA an. Produkte der LfA, die hauptsächlich der Sicherung der Liquidität im Unternehmen angesichts der aktuellen Lage dienen, finden sie hier.
Die KfW kann Unternehmen in der aktuellen Lage mit verschiedenen Krediten kurzfristig helfen, um die Liquidität zu sichern. Kredite sind bei Banken oder Sparkassen zu beantragen.
Hier finden sie von der KfW zusammengestellte Finanzierungsprogramme für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Lage entsprechend angepasst wurden.
Um sich über Kurzarbeitergeld (KUG) zu informieren, Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen, finden sie hier auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellte Informationen.
Die bayme vbm (Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie in Bayern) unterstützen in Abstimmung mit den Kammern die Beratung für Unternehmen zur Kurzarbeit. Um Anträge auf Kurzarbeit richtig und korrekt auszufüllen werden Sie hier beraten.
Wer darf was? Dürfen Betriebe, Ladengeschäfte, usw. geöffnet haben, betrieben werden bzw. dürfen Dienstleistungen ausgeübt werden? Welche Regelungen gelten für Mischbetriebe? Können Unternehmen, deren Ladengeschäfte zu schließen sind, Kunden zu Hause aufsuchen?
In den eingefügten Links werden viele Fragen beantwortet. Vor allem in der sog. „FAQ Corona-Krise und Wirtschaft“ finden sie die Antworten auf die oben gestellten Fragen:
Die Betreiber von zulässigerweise geöffneten Geschäften/Unternehmen haben ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt hier Hinweise zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Zeiten der Pandemie.
Infektionsschutz bei der Öffnung von Unternehmen – Maskenpflicht:
Auf der Website der IHK finden sie u.a. FAQs zur Maskenpflicht.
FAQs für Handwerksbetriebe:
FAQs für Handwerksbetriebe hat die HWK auf ihrer Website zusammengestellt.
Außerdem finden sie hier spezielle Fragen und Antworten zu Arbeitsschutz-/Hygienemaßnahmen.
Bei einem Tätigkeitsverbot laut Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und damit einhergehenden Verdienstausfall ohne dabei krank zu sein, kann grundsätzlich eine Entschädigung erhalten werden. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entschädigungszahlung des Staates voraus zu finanzieren. Die zuständige Regierung erstattet den Arbeitgebern die gezahlten Entschädigungen für ihre Angestellten (§ 56 IfSG).
Bei Selbständigen und Heimarbeitern erfolgt eine unterschiedliche Berechnung auf Basis des Arbeitseinkommens. Den Antrag auf Entschädigung stellen Selbstständige direkt bei der zuständigen Regierung.
Zur Antragstellung für Arbeitgeber und Selbständige bei der Regierung von Oberbayern geht es hier.
Um eine Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen zu verhindern und eine Fachkräftesicherung zu gewährleisten, haben Arbeitgeber/innen ab sofort die Möglichkeit beim Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ eine Förderung zu beantragen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
Auf der Website der Agentur für Arbeit finden Sie Antragsformulare für die Förderung der Ausbildungsplätze.
Auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sind wichtige Informationen für betroffene Unternehmen veröffentlicht. Vor allem sind Informationen zu finanziellen Unterstützungsangeboten sowie dem Thema Kurzarbeit zu finden: StMWi: Aktuelles zum Coronavirus
Hier veröffentlicht das bayerische Gesundheitsministerium Allgemeinverfügungen, Informationsmaterialien zum Herunterladen sowie häufig gestellte Fragen zu Sars-CoV-2.
Die IHK München und Oberbayern hat auf ihrer Website einen Ratgeber mit Informationen für Unternehmen zusammengestellt: IHK Ratgeber zum Coronavirus .
„Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen – Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ haben das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hier bereitgestellt.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft vbw hat hier einen Service Bereich mit allen wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie eingerichtet.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und der Verband der Sicherheitsingenieure (VDSI) haben die Broschüre „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung“ veröffentlicht. Knapp und übersichtlich finden sie darin Informationen über organisatorische Schutzmaßnahmen.
Hinweis: Wir informieren hier so gut wie möglich. Es handelt sich um rein informelle Hilfestellungen, nicht aber um rechtliche oder steuerliche Beratungen. Das Landratsamt Weilheim-Schongau erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir versuchen die Informationen so aktuell wie möglich zu halten, geben hierfür aber keine Gewähr.