Unser Kreisarchivpfleger sorgt ehrenamtlich für die Sicherung und den Erhalt der Archive bzw. des Archivgutes in den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Weilheim-Schongau.
Die Zuständigkeit des Kreisarchivpflegers erstreckt sich auf alle Kommunalarchive, die nicht von Facharchivaren oder hauptamtlich geleitet werden. Die Bestellung erfolgt durch die Generaldirektion der Staatlichen Bayerns.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen:
- Beratung bei der Einführung von Archivsatzungen und Benutzungsregelungen
- Beratung bei der Einrichtung und Ausstattung von Archivräumen ( Stehregale, Rollregale, Planschränke)
- Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln für die Errichtung bzw. den Umbau von Archivräumen oder deren Ausstattung
- Beratung bei Gliederungs- und Ordnungsprinzipien in Archiven
- Beratung bei der Aktenübernahme von der Verwaltung, deren Bewertung und Übernahme durch das Archiv
- Beratung bei der inhaltlichen Erschließung von Archivgut einschließlich der Auswahl von Archivprogrammen
- Beratung zu Fragen des Raumklimas in Archivräumen (Raumtemperatur, rel. Luftfeuchtigkeit, Belüftung, Heizung, Regalabstände zu Außenwänden, Klimamessgeräte)
- Beratung bei der Auswahl von Archivverpackungsmaterialien
- Beratung bei Rechtsfragen im Archiv (Schutz- bzw. Sperrfristen, Urheberrecht, Verwertungs- und Nutzungsrechte)
- Beratung zu Fragen der Weiterbildung von Archivbetreuern in den Gemeinden (archivfachliche Fortbildungskurse, Fachliteratur)
- Durchführung von Archivbesichtigungen
Bernhard Wöll Kreisarchivpfleger seit 01.07.2010 Parchetstraße 12 82362 Weilheim i. OB |
Richtlinien für den Vollzug der Archivpflege im Landkreis Weilheim-Schongau