Trinkwasserverordnung

Zweite Verordnung zur Novelierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023

Die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt I verkündet und trat damit am 24. Juni 2023 in Kraft.

Für Sie als Betreiber einer dezentralen Wasserversorgungsanlage gemäß § 2 Abs. 2 b) TrinkwV bzw. einer Eigenwasserversorgungsanlage gemäß § 2 Abs. 2 c) TrinkwV bringt die zweite Novellierung folgende Änderungen mit sich:

§ 17 TrinkwV – Trinkwasserleitungen aus Blei (gilt für dezentrale Wasserversorgungsanalgen sowie Eigenwasserversorgungsanlagen)

In § 17 der TrinkwV wird der Umgang mit bleihaltigen Trinkwasserleitungen geregelt. Grundsätzlich sind diese Trinkwasserleitungen zum Ablauf des 12. Januar 2026, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.

Sollten noch Trinkwasserleitungen genutzt werden die Blei enthalten, so wird um entsprechende Mitteilung an das Gesundheitsamt Weilheim-Schongau (Eisenkramgergasse 11, 82362 Weilheim) gebeten.

Die zweite Verordnung zur Novellierung der TrinkwV ist unter folgendem Link zu finden:

www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/VO 

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