Trinkwasser im Landkreis Weilheim-Schongau
Die Landkreisbevölkerung verfügt über frisches und hygienisch einwandfreies Trinkwasser. Zu verdanken ist dies den reichen Wasservorkommen des Alpenvorlandes und den öffentlichen Wasserversorgern, die durch enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Weilheim für bakteriologisch und physikalisch-chemisch einwandfreies Trinkwasser sorgen.
Für den Weg des frischen und sauberen Trinkwassers aus Quellen und Brunnen über Wasserspeicher (Hochbehälter) durch das Trinkwasserortsnetz bis hin zum privaten Hausanschluss, sind städtische Wasserversorgungsunternehmen, Marktgemeinden und viele Wasserbeschaffungsverbände in unserem Landkreis zuständig.
Im Landkreis Weilheim-Schongau sind dies insgesamt 36 öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen.
Zudem versorgen sich aus ca. 120 privaten Quellen und Brunnen Landkreisbürger selbst mit Trinkwasser. Die Verantwortung über die einwandfreie Trinkwasserqualität liegt bei den Betreibern und Eigentümern.
Gemäß der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 überwacht das örtlich zuständige Gesundheitsamt die Einhaltung der Grenzwerte, die hygienischen Verhältnisse bei zentralen (öffentlichen) Trinkwasser-, privaten Eigenwasser-Versorgungsanlagen, die Einhaltung der Trinkwasserschutzgebietsauflagen und Ortshygiene durch Prüfungen, Kontrollen, Probenahmen und eigenen Messungen.
Für ca. 137.000 Landkreiseinwohner sind ein Vollzeit- und zwei in Teilzeit-, ausgebildete und verbeamtete Hygienekontrolleure für den Vollzug der Trinkwasserverordnung neben vielen weiteren Beratungs-, Ermittlungs- und Kontrolltätigkeiten in anderen vielschichtigen Bereichen zuständig.
Formulare (Meldeformulare LGL)?