Ansprechpartner Belehrungen nach § 43 IfSG
Weilheim:
Frau Falk
Tel.: 0881 681 1602
Schongau:
Frau Altrichter
Tel.: 08861 2113610
Frau Lohbrunner
Tel.: 08861 211 1655
Termine im Gesundheitsamt Weilheim erhalten Sie für
Termine im Gesundheitsamt Schongau erhalten Sie für
Die Kosten betragen 28 Euro. Die Gebühr kann vor Ort per Barzahlung oder EC-Karte beglichen werden.
Belehrungen werden nur nach vorheriger Online-Terminbuchung oder telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.
Bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument mit.
Für dringende Fälle stehen Ihnen die vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztinnen und Ärzte im Landkreis zur Verfügung.
Sollten Ihre Sprachkenntnisse für die Belehrung in deutscher Sprache nicht ausreichend sein, müssen Sie eine übersetzende Person mitbringen. Alternativ nutzen Sie bitte unsere Online-Belehrung, da diese in 7 verschiedenen Sprachen durchführbar ist.
Für Belehrungen von Personengruppen können auch individuelle Termine vereinbart werden. Bitte melden Sie sich vorab telefonisch für eine Terminabstimmung