Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage?
Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, unterstützt seit 1978 werdende Mütter in Not, sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Antrag muss in der Schwangerschaft gestellt werden.
Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung für Sie möglich ist.
Weitere Informationen:
Zentrum Bayern Familie und Soziales: Schwangere in Not
Zentrum Bayern Familie und Soziales: Familien in Not