Eine Schwangerschaft muss nicht für jede Person ein Grund zur Freude sein.
Unsicherheiten, Fragen und verschiedene Gefühle können Sie hier begleiten.
Sie überlegen, die Schwangerschaft nicht fortzuführen? Unter folgenden Voraussetzungen können Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden:
- Sie müssen den Schwangerschaftsabbruch verlangen.
- Sie müssen die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen. Danach erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung. Diese ist für den Abbruch notwendig.
- Zwischen dem Ausstellen der Beratungsbescheinigung und dem Abbruch müssen mindestens 3 Tage liegen.
- Der Abbruch muss innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen erfolgen.
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Wir sind eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und deshalb berechtigt, die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB auszustellen.
Die Beratung wird ergebnisoffen geführt und hat das Ziel, Ihnen zu helfen, eine Entscheidung zu treffen.
Für uns gilt die Schweigepflicht, Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt! Die Beratung ist kostenlos.
Wen kann ich zur Beratung mitnehmen?
Gerne können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihre Kinder nicht mit zur Beratung, da die Thematik für die Kinder belastend ist.
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass), da die Beratungsbescheinigung auf Ihren Namen ausgestellt werden muss.
Sollten Sie sich für eine anonyme Beratung entscheiden, müssen Sie der Beraterin nicht Ihren Namen nennen. In diesem Fall wird eine andere Mitarbeiterin der Schwangerenberatungsstelle Ihren Namen auf die Bescheinigung eintragen.