Hallen- und Freibäder unterliegen strengeren hygienischen Kontrollen als Badeseen. Um eine gleichbleibend hohe Qualität des Badewassers aufrecht zu erhalten ist in den Frei- und Hallenbädern eine Aufbereitung des Wassers zwingend vorgeschrieben. Anders als in Badeseen kommt es nämlich nicht zum natürlichen Austausch des Wassers über Niederschläge. Zudem ist die Wassermenge in Badebecken für die große Anzahl Badender im Verhältnis viel kleiner als an einem natürlichen Badesee. Dies bedingt, dass in den Bädern eine Filterung, Chlorung und ein ausreichender Austausch des Wassers mit Frischwasser erfolgen muss.
Nur in wenigen Ausnahmen kann bei so genannten „Bio-Badeteichen“ die Aufbereitung durch einen naturbelassenen Abschnitt mit Pflanzenbewuchs sichergestellt werden. Diese Bio-Badeteiche können ein hygienisches Risiko darstellen und werden deshalb ebenfalls engmaschig überwacht.
Für die Kontrollen in den Frei- und Hallenbädern ist zunächst der Betreiber zuständig. Die Hygienekontrolleure des Gesundheitsamts überprüfen regelmäßig alle Bäder auf Einhaltung der technischen und hygienischen gesetzlichen Anforderungen.
Bei den Besichtigungen erfolgen Messungen und Probennahmen. Verstöße gegen angeordnete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden verfolgt.
Eine Liste aller Frei- und Hallenbäder im Landkreis finden Sie hier: