Gesundheitsamt

Über das Gesundheitsamt Weilheim-Schongau

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Weilheim-Schongau ist als staatliche Behörde für die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verantwortlich. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bildet neben der stationären und ambulanten Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens in Deutschland.

Unsere Hauptaufgabe besteht darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Menschen helfen, gesund zu bleiben. Dabei minimieren wir negative Einflüsse auf die Gesundheit und stärken die positiven.

Das Gesundheitsamt Weilheim-Schongau bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen und erfüllt vielfältige Aufgaben. Dazu gehören:

  • Infektionsschutz und Hygiene: Wir übernehmen hoheitliche Aufgaben, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
  • Amtsärztliche Gutachten: Wir erstellen Gutachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
    Schuleingangsuntersuchungen: Wir sorgen dafür, dass Kinder gesund in die Schule starten.
  • Qualitätssicherung: Wir sind verantwortlich für die Medizinalaufsicht und Gesundheitsberichterstattung.
  • Gesundheitsförderung und Prävention: Wir unterstützen die Bevölkerung durch Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention. Dazu gehört auch unsere Arbeit als Staatliche Schwangerschaftsberatungsstelle.
     

Unser Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weilheim-Schongau zu fördern und zu schützen.

Unser Gesundheitsamt hat für die vielfältigen Aufgaben zwei Sachgebiete:

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Gesundheitsamt

Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim i.OB
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 881 681 1600
Fax: +49 881 681 2699

Landratsamt Weilheim-Schongau Gesundheitsamt SOG

Schloßplatz 1
86956 Schongau
Adresse in Google Maps anzeigen
Fax: +49 881 681 2699

SG 61 Humanmedizin

  • Amtsärztliche Untersuchungen, med. Gutachten und Zeugnisse

  • Hygieneüberwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen

  • Bädern und Badegewässern

  • Kinder- und Jugendgesundheit
    Infektionsschutz

  • Belehrungen für den Umgang mit Lebensmitteln § 43

  • Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs – Reisen mit Betäubungsmittel

  • Tuberkulosefürsorge

  • Meldestelle für Heilpraktiker, Heilhilfsberufe und ambulante Pflegedienste

  • Heilpraktikererlaubnis beantragen

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