Am 14.05.2020 wurde die Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV, BayMBl. 2020, Nr. 269) veröffentlicht. (5. BayIfSMV vom 29. Mai 2020, BayMBI. 2020, Nr. 304)
Im geänderten und neugefassten § 13 finden sich die Detailvorgaben zur Gastronomie:
Ab dem 18.05.2020 gelten zunächst Regelungen für die Gastronomie im Freien (insbesondere in Wirts- oder Biergärten, Freischankflächen).
Ab dem 25.05.2020 gelten Vorgaben für die Gastronomie zum Verzehr von Speisen und Getränke nicht im Freien.
Neben der Einhaltung der Vorgaben zum Mindestabstand bzw. alternativer Einrichtungen (Trennvorrichtungen) hat die Bayerische Staatsregierung den Betreibern die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes auf der Grundlage des „Hygienekonzept Gastronomie“ verpflichtend auferlegt.
Das Konzept „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Gastronomie“ wurde ebenfalls am 14.05.2020 per Ministerialblatt veröffentlicht (BayMBl. 2020, Nr. 270)
Merkblatt für die Gastronomie Stand 29.05.2020
Für Beherbergungen ab dem 30. Mai 2020 sind die Vorgaben des Hygienekonzepts Beherbergung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu beachten.
Zudem sind die Vorgaben zur Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden zu beachten.
Die Verordnungen basieren auf den Bayern-Plan Corona-Krise und Wirtschaft.
Derzeit stellen viele Organisationen und Verbände weitere Informationen zu verschiedensten Fragestellungen zur Verfügung, beispielsweise:
Internetseite „FAQ Corona der BGN“
https://www.bgn.de/corona/
Internetseite „Handlungshilfen der BGN“
https://www.bgn.de/corona/handlungshilfen-fuer-betriebe/
Internetseite „Plakate und Informationsmaterial der DGUV“
https://publikationen.dguv.de/praevention/allgemeine-informationen/3787/coronavirus-allgemeine-schutzmassnahmen
Internetseite „Informationsgraphiken der BZgA“
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html
Internetseite „Corona des DEHOGA Bundesverbandes“
https://www.dehoga-corona.de/